Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt (Kündigung)

muelju, Bielefeld (NRW), Friday, 20.03.2009, 19:16 (vor 5542 Tagen)

Schönen Guten Abend an Alle

Folgende Fragestellung, verbunden mit erbetenen Erfahrungsaustausch mit Euch, möchte ich hier darstellen.

Sachverhalt:
nach AU Phase und absolvierter Reha, wurde ein gestellter Wiederinagliederungsantrag seitens des AG, bei einer gleichgestellten Person ohne Begründung abgelehnt. Daraufhin (es gab bereits ein gewisses Vorspiel), beauftrage der AN einen Anwalt und stellte Klage auf Beschäftigung.
Statt den schriftlichen Bitten und Aufforderungen des Anwaltes nachzukommen, stellte der AG den Antrag zur Kündigung des AN beim Integrationsamt.
Dies zunächst in Schnelldurchgang zum Sachverhalt. Ich suche hier keine anwaltliche Unterstützung, sondern vielmehr den einen oder anderen interessanten Gedankenanstoß, was man in diesem Falle dem AN empfehlen könnte.
Ein BEM wurde übrigens nicht praktiziert.

Bin gespannt auf Eure antworten und danke Euch im Vorfeld für Eure Unterstützung.

Schöne Grüße und einen schönen Abend.

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

Doris, Friday, 20.03.2009, 21:03 (vor 5541 Tagen) @ muelju

» Ein BEM wurde übrigens nicht praktiziert.

Hallo Jürgen,

die Schwerbehindertenvertretung könnte in Ihrer [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1062]Stellungnahme[/link] darauf hinweisen,
- dass grundsätzlich ein Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung besteht und
- dass grundsätzlich ein ordnungsgemäßes Eingliederungsmanagement nötig ist nach
dem Grundsatzurteil des LAG Düsseldorf vom 30.01.2009, 9 Sa 699/08.

--
Viele Grüße
Doris

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

muelju, Bielefeld (NRW), Sunday, 22.03.2009, 16:11 (vor 5540 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,

danke für Deine schnelle Unterstützung!
Hab versucht den Auszug von dem erwähnten Urteil zu finden, aber noch keinen
Erfolg gehabt. Kannst Du mir sagen, wo genau ich dies am besten finde>

DANKE

Gruß Jürgen

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 22.03.2009, 18:30 (vor 5540 Tagen) @ muelju

Hallo Jürgen,

» Kannst Du mir sagen, wo genau ich dies am besten finde>
Entweder mit Hilfe einer Suchmaschine oder noch einfacher hier auf der Urteilsseite.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

muelju, Bielefeld (NRW), Sunday, 22.03.2009, 19:13 (vor 5540 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans - Peter,

DANKE für Deinen Tip, habe es hier unter Urteile gefunden.

Gruß

Jürgen

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

hackenberger, Thursday, 26.03.2009, 02:05 (vor 5536 Tagen) @ muelju

Hallo Jürgen,

aus welchem Grunde soll den die Kündigung erfolgen>

Wichtig wäre in Deiner Stellungnahme, dass Du auf eine positiven Erfolg einer Wiedereingliederung abstellst. Denn eine Kündigung muss immer als Ultima-ratio gesehen werden. Ein nicht durchgeführtes BEM, besonders wenn ein Erfolg möglich wäre, würde hier ein Verstpß gegen das Ultima-ratio darstellen, so auch das BAG.

Bei einer Kündigung aus Gesundheitsgründen müssen für dem AG wirtschaftlich nicht zumutbare Fehlzeiten entstehen und ganz besonders es muss eine negative Gesundheitsprognose gegeben sein.

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

muelju, Bielefeld (NRW), Saturday, 28.03.2009, 16:33 (vor 5534 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» aus welchem Grunde soll denn die Kündigung erfolgen>

es würde sich um eine krankheitsbedingte Kündigung handeln.
Wiedereingliederung wurde nur unter der Voraussetzung der Ärzte zugestimmt,
das diese einer Versetzung in einen anderen Bereich vorhersieht.
Kongret: Beruf Krankenschwester, in der Intensivmedizin.
Eingliederung für alle "normal Stationen", ohne weitere Einschränkungen
möglich. Da es sich hier um viele mögliche Stationen und Bereiche handelt,
spricht hier nichts für eine negative Prognose.

Der AG begründet seine Ablehnung mittlerweile damit, dass die arbeiten auf "Normalstation " schwerer sind, als in der Intensivmedizin, aufgrund der Verhältnisses von Patienten zu Pflegekräften u.a.

Der AG brachte als weiteres Argument, dass z.Zt. keine freie Stellen vorhanden seien. Parallel wurden aber weitere Stellen ausgeschrieben.

Viele Grüße

Jürgen

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

hackenberger, Saturday, 28.03.2009, 16:58 (vor 5534 Tagen) @ muelju

Hallo Jürgen,

» es würde sich um eine krankheitsbedingte Kündigung handeln.
Es dürfte wohl als Kündigungsgrund vorgetragen werden, dass die Betroffene nicht mehr in der Lage ist ihre Arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen und keine Umsetzung auf eine andere Stelle möglich ist.

Der AG muss ja seine Kündigungsgründe auch gegenüber dem IA im Antrag auf Zustimmung benennen. Das IA hört ja dann die Betroffene und fordert auch von der SchwbV und BR entsprechende Stellungnahmen.

Diesen Fakten muss die SchwbV und BR in ihren Stellungnahmen mit greifenden Argumenten widersprechen.

Lese einmal hier! Dort wird dieses Thema gut behandelt. Da findest Du dann auch Punkte welche hier als Kündigungsgrund in Frage kommen könnten. Diese solltest Du als SchwbV und der BR mit entsprechenden Argumenten entkräften.

» spricht hier nichts für eine negative Prognose.
Wäre ja dann schon einmal ein positiver Punkt für die Betroffene.

» Der AG begründet seine Ablehnung mittlerweile damit, dass die arbeiten auf
» "Normalstation " schwerer sind, als in der Intensivmedizin, aufgrund
» der Verhältnisses von Patienten zu Pflegekräften u.a.
Da müsste der AG dann aber auch glaubhaft vortragen, dass diese Tätigkeit von der Betroffenen z.B. aus Gesundheitsgründen nicht erbracht werden kann.

» Der AG brachte als weiteres Argument, dass z.Zt. keine freie Stellen
» vorhanden seien. Parallel wurden aber weitere Stellen ausgeschrieben.
Damit würde der AG sich ja selbst widersprechen. Ganz besonders wäre dann zu prüfen, ob eine Beschäftigung auf den ausgeschriebenen Stellen durch die Koll. möglich wäre. Sie sollte sich auch gezielt auf die Beschäftigung einer solchen ausgeschriebenen Stelle bewerben - interne Bewerbung- !

Ich unterstelle einmal, dass diese Stellen auch intern ausgeschrieben wurden. Wenn nicht sollte der BR hier tätig werden.

Also gute Stellungnahme schreiben um so der Koll. zu helfen. Da sie ja Anwaltliche Unterstützung hat, wäre dieser dann auch gefordert.


PS: Ergänze bitte Dein Profil dahingehend ob BetrVG oder PersVG zur Anwendung kommt. Also öffentl. oder privates Krankenhaus>

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

muelju, Bielefeld (NRW), Saturday, 28.03.2009, 17:10 (vor 5534 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für Deine schnellen sehr interessanten Hinweise.
Anbei noch eine kleine Info, bzgl. Deines Ps. Hinweises.
Es handelt sich hierbei um einen Fall aus meinem direkten Umfeld,
ich bin also nicht der direkte Ansprechpartner als SBV vor Ort, bin aber mit
diesen in Kontakt.
Bin selbst SBV in einem metallverarbeitenden Unternehmen.
Hoffe es ist nicht schlimm, wenn man auch daran interessiert ist, insbesondere
wenn es auch um persönliches Interesse geht, mal "über den Tellerrand zu schauen."
Wollte damit hier keinen verwirren. :-)

Vielen Dank nochmals!

Gruß Jürgen

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

hackenberger, Saturday, 28.03.2009, 17:18 (vor 5534 Tagen) @ muelju

Hallo Jürgen,

bitte also im Profil BetrVG ergänzen.

» Hoffe es ist nicht schlimm, wenn man auch daran interessiert ist,
» insbesondere
» wenn es auch um persönliches Interesse geht, mal "über den Tellerrand zu
» schauen."
» Wollte damit hier keinen verwirren. :-)

Wäre aber schon schön und besonders auch Fair (fairer Umgang), wenn man dieses gleich auch bei der Frage so angibt. Denn, es ist aber schon ein Unterschied ob man hier "Teleschulung" machen soll oder was eigentlich der Grund/ Sinn dieses Forums ist, Koll. bei aktuellen Problemen Hinweise und Hilfestellung zu geben.

Bitte also zukünftig dieses bechten, es könnte sondt sein, dass man ggf. nicht gleich zum Antworten kommt.:-D

Für Informationszwecke haben wir ja sehr viele Hinweise z.B. unter A-Z und auch den übrigen Seiten und einfach die Forumsbeiträge mal lesen. Forumsbeiträge haben wir nun ja reichlich und schon die meisten Themen behandelt. Dieses sollte für Infozwecke somit ausreichen.

Weiter haben interessierte SchwbV ja immer die Möglichkeit Schulungen zu besuchen. Diese werden z.B. auch hier angeboten.

Wiedereingliederung abgelehnt - Zustimmung zur Kündigung beantragt

muelju, Bielefeld (NRW), Saturday, 28.03.2009, 17:28 (vor 5534 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

werde Deine berechtigte Kritik beachten.
es war mein erster Eintrag.
Werde diese zukünftig beachten!:-|

DANKE

Gruß Jürgen

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