Künigungsschutzklage (Kündigung)

Silko, Monday, 27.04.2009, 10:10 (vor 5505 Tagen)

Hallo,bin neu hier und habe bis jetzt noch nichts genaues gefunden über mein Problem.Bin SB mit 60% war von 11.2007- bis 02.2009 krank.Wollte aber im Herbst 2008 wieder Arbeiten gehen aber Arbeitgeber hat mich nicht gelassen.Sollte
Attest vorlegen gesagt-getan die den nicht anerkannt,sollte genauer sein.
Dann ich zur Uni mußte noch mal rein für eine Woche.Ich dann neuen Attest
gebracht und er war wohl zu genau.Jedenfalls die mich nicht Arbeiten lassen.
Von der KK wurde ich ausgesteuert,Zeit war ran.Arbeitgeber sich Zeit gelassen
wegen gesundheitliches Gutachten von Betriebsärztin.Anwältin genommen jetzt ging es schneller.Gutachten wurde gemacht und es nicht gut gelaufen für mich.Bin für mich und dritte eine Gefährdung,könnte ja beim Karton auf schneiden mich schneiden.Es kommt wie es kommen muß Gesundheitliche Kündigung soll kommen.Eine Weile Später kommt normale Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist.Das ist jetzt die grobe Fassung.Nun meine Fragen.1.Ich glaube die haben nicht das Integrationsamt gefragt>2.Kündigungsschutzklage kann ich die jetzt auch machen,AUCH bei gesundheitlicher Kündigung>Die Anwältin weiss es bis jetzt auch nicht so gerecht wie ich denke oder weiss es nicht.3.Wie ist es mit Gehalt bis zum Kündigungstermin.
Muss der Arbeitgeber was zahlen oder nicht>Kriege nichts.Was ist mit Resturlaub>glaube zwar nicht aber Fragen kann man ja.Was hat es mit den besonderen Kündigungsschutz auf sich>danke erst mal im vorraus

Künigungsschutzklage

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 27.04.2009, 10:25 (vor 5505 Tagen) @ Silko

Hallo Silko,

» .Ich glaube die haben nicht das Integrationsamt gefragt>
Beim Integrationsamt nachfragen.

» Kündigungsschutzklage kann ich die jetzt auch machen,AUCH bei
» gesundheitlicher Kündigung>
Ja.

» Die Anwältin weiss es bis jetzt auch nicht so recht wie ich denke oder weiss es nicht.
Im Zweifelsfakk RA wechseln. Sollte einer sein, der sich im Arbeitsrecht auskennt.

» Wie ist es mit Gehalt bis zumKündigungstermin.
Wenn du arbeitest bekommst du es.
Wenn du ausgesteuert bist, dann kein Gehalt.

» Was ist mit Resturlaub>
Der gestzliche Mindesturlaub steht dir zu. Frag auch deinen RA.

» Was hat es mit den besonderen Kündigungsschutz auf sich>
Dies bedeutet, dass der AG das Integrationsamt um Zustimmung bitten muss.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Künigungsschutzklage

Silko, Monday, 27.04.2009, 11:52 (vor 5505 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke für die schnelle Antwort,
Die Anwältin hat auch Arbeitsrecht dabei.Sie hatte nähmlich gesagt das bei gesundheitlicher Kündigung ich keine Klage machen könne da ich ja von der Betriebsärztin untersucht wurde und sie es dem Arbeitgeber mitteilte das ich da nicht Arbeiten könne.Und der Resturlaub von 2007 steht mir wirklich noch zu>
Aber von 2008 nicht oder,weil da war ich ja gar nicht Arbeiten.

Künigungsschutzklage

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 27.04.2009, 16:08 (vor 5505 Tagen) @ Silko

» Danke für die schnelle Antwort,
Bitte ;-)

» Die Anwältin hat auch Arbeitsrecht dabei.Sie hatte nähmlich gesagt das bei
» gesundheitlicher Kündigung ich keine Klage machen könne da ich ja von der
» Betriebsärztin untersucht wurde und sie es dem Arbeitgeber mitteilte das
» ich da nicht Arbeiten könne.
Das hast du vorher leider nicht dazu geschrieben.
Der Betriebsarzt kann dich aber nur für einen bestimmten Arbeitsplatz oder Tätigkeit "untauglich" befinden. Das heisst aber noch nicht, dass der AG hier nicht einen anderen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb suchen muss.

» Und der Resturlaub von 2007 steht mir wirklich noch zu>
» Aber von 2008 nicht oder,weil da war ich ja gar nicht Arbeiten.
2008 und ev. anteilig für 2009 steht dir zu.
Siehe hier: http://www.schwbv.de/urteile/134.html
Da kann sich ja deine Anwältin drum kümmern. Das Urteil sollte sie kennen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Künigungsschutzklage

Silko, Monday, 27.04.2009, 16:40 (vor 5504 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » Danke für die schnelle Antwort,
» Bitte ;-)
»
» » Die Anwältin hat auch Arbeitsrecht dabei.Sie hatte nähmlich gesagt das
» bei
» » gesundheitlicher Kündigung ich keine Klage machen könne da ich ja von
» der
» » Betriebsärztin untersucht wurde und sie es dem Arbeitgeber mitteilte
» das
» » ich da nicht Arbeiten könne.
» Das hast du vorher leider nicht dazu geschrieben.
» Der Betriebsarzt kann dich aber nur für einen bestimmten Arbeitsplatz oder
» Tätigkeit "untauglich" befinden. Das heisst aber noch nicht, dass der AG
» hier nicht einen anderen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb suchen muss.
» Gibt es dafür auch ein Urteil oder steht das irgendwo geschrieben>
Und das mit dem Urlaub habe ich ausgedruckt und dem RA gegeben,Sicherheitshalber.
danke mfg

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