Kündigung zum 30.06.09 (Zusatzurlaub)

scho4202, Monday, 27.04.2009, 13:32 (vor 5501 Tagen)

Hallo ein Kollege ist mit einer Frage an mich herangetreten,

Er scheidet zum 30.06.09 aus dem Verein aus. Ihm wurde als Zusatzurlaub noch 3 von 5 Tagen gewährt. Stehen ihm nicht alle 5 Tage zu, oder kann der AG selbst festlegen bzw. gewähren wie viel Zusatzurlaub dieser vor seinem Ausscheiden bekommt. DANKE für die Antwort

Er ist seit seiner Beschäftigung von Anfang an als Schwerbehinderter mit 70% anerkannt.

Alexander

Kündigung zum 30.06.09

hackenberger, Monday, 27.04.2009, 13:46 (vor 5501 Tagen) @ scho4202

Hallo Alexander,

schaue doch bitte einmal unter A-Z "Zusatzurlaub". Auch hier findest Du einen entscheidenden Satz, im Bundesurlaubsgesetz, § 5 Teilurlaub. Der Koll. scheidet im ersten Halbjahr aus. :-(

Aber bitte auch einmal hier! [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4313]Anleitung - bitte unbedingt vorher Lesen!!![/link] und hier, [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise[/link].

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