Pflicht zur Sprechstunde (Freistellung)

Monika, Köln, Friday, 19.06.2009, 10:38 (vor 5435 Tagen)

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Eure Hilfe.
Kurz zur Info

Ich bin SBV in einem größeren Betrieb mit einer Quote von 3,85% an Schwb.
Bin aber auch ordentliches Mitglied des BR und nicht freigestellt.
Meine Chefs in meiner regulären Abteilung fordern mich schon sehr lange auf, genaue Angaben darüber zu machen, wann und wie viel Zeit ich für SBV und BR benötige, damit sie mich in dieser Abteilung richtig einplanen können.
Bisher habe ich mich immer erfolgreich davor gedrückt, Zeitangaben zu machen. Schon alleine aus dem Grund, weil ich gar keine Zeiten nennen kann. Es ist von Tag zu Tag oder Woche zu Woche verschieden.
Jetzt sind meine Chefs zur Personalabteilung gegangen und wollen, dass ich feste Sprechstundenzeiten angebe, damit man genau weiß, wann ich an meinem regulären Arbeitsplatz bin und wann nicht.
Ich will das aber nicht, weil ich ja nicht nur Anfragen von den Schwb bekomme, sondern auch von "nicht" Schwerbehinderten, die Fragen oder Informationsbedarf haben.

Wie kann ich mich verhalten> Gibt es eine Möglichkeit, diese festen Sprechstundenzeiten zu umgehen>

Die Personalabteilung ist irgendwie auch davon überzeugt, dass ich gar nciht so viele Schwb habe, dass ich einen ganzen Tag benötige. Ich solle doch 2 halbe Tage als Sprechstunde veröffentlichen.

Es ist einfach nicht möglich, meinen Chefs klar zu machen, dass ich das mit den Sprechstunden nicht machen kann.

Kann mir einer von Euch helfen> Ich bin total ratlos und auch der Diskussionen müde. Der Druck wird mir langsam zu groß.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe.

Liebe Grüße

Monika

Pflicht zur Sprechstunde

hackenberger, Friday, 19.06.2009, 12:43 (vor 5435 Tagen) @ Monika

Hallo Monika,

das Thema Freistellung haben wir ja nun schon sehr tief und umfangreich hier im Forum behandelt. Siehe u.a. unter A-Z "Freistellung". Weiter auch in dem letzten Beitrag im Forum hierzu von mir, siehe [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9032#p9035]hier[/link].

Dass der AG gerne eine Planungssicherheit hätte ist legitim, verständlich und nachvollziehbar und man kann hier auch im Rahmen des [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0909900]§ 99 SGB IX[/link] eine entsprechende Zusammenarbeit sowohl AG als auch von der SchwbV erwarten.

Fertigt eine entsprechende Tabelle/Aufstellung und geht hiermit in Verhandlung mit dem AG. Zeigt in diesen Verhandlungen dem AG die auch für Ihn in einer Regelung liegenden Vorteile.

Vereinbare also mit dem AG einen Zeitansatz welche Du mindestens für Deine Aufgaben als SchwbV benötigst. Erkläre dem AG, dass Du selbstverständlich immer der Tätigkeit den Vorrang gibst welche Du als dringend ansiehst. Dieses kann dann mal die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit sein abe rauch einmal die Aufgaben als SchwbV. Weiter kannst Du ihm ja zusichern, dass solltest Du einmal den verabredeten Zeitansatz als SchwbV nicht benötige, dass Du dann selbstverständlich diese Zeit zusätzlich in die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung einbringst. Also dich nicht hinsetzt zum "Däumchen drehen".

Ganz klar ist, die Zeit für die Mandatsaufgaben hat Vorrang und die Notwenigkeit stellt die SchwbV nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Notwenigkeit fest. Der AG kann hier keine regelnden Vorschriften machen.

Weiter Links zu diesem Thema:
[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Freistellung]Suchbegriff Freistellung[/link]

und
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9028#p9029
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6044#p6047

PS: Bitte an Dich.
Bitte Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=875]Profil[/link] ergänzen.
Ort (Bundesland):
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Siehe auch hier: [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise ...von der Redaktion [/link]

Danke!

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