multiple Sklerose (Gleichstellung)

Troeltzsch,Dr., Monday, 20.07.2009, 20:35 (vor 5415 Tagen)

eine Kollegin in der Verwaltung hat SB 30% bei einer MS. Sie schleppt sich 1x /Wo nach ihrer Spritze so rein. Krankmachen will sie da nicht! Das Arbeitsamt hat die Tatsachschilderung nicht überzeugt, so daß eine Gleichstellung nicht vorgenommen worden ist.
Welche Argumente könnte man denn noch anwenden>


Für Eure Hilfe danke ich sehr!

Eurer M. Tröltzsch

multiple Sklerose

hackenberger, Monday, 20.07.2009, 20:55 (vor 5415 Tagen) @ Troeltzsch,Dr.

Hallo M. Tröltzsch,

erst einmal als neuer/neue willkommen hier :flower:

Nun zur Frage:
Eine Gleichstellung gibt es nur wenn ohne Gleichstellung die Beschäftigung aus in den Gründen der Behinderung gefährdet ist. Diese Gefährdung muss man darstellen.

Wir haben hier im Forum das Thema "Gleichstellung" ausführlich behandelt.

Daher die Bitte:
Zum einen unter A-Z "Gleichstellung" und mittels der [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=gleichstellung]Suchfunktion[/link] einmal nachlesen.

Bitte auch diesen allgemeinen Beitrag lesen und beachten.
Anleitung - [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4313]bitte unbedingt vorher Lesen!!![/link] ...von der Redaktion und bitte auch das Profil ergänzen.

Letztlich noch den Hinweis, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen so massiv sind, sollte man über eine Neufeststellung mit dem Ziel eines höheren GdB nachdenken. Hierbei bitte aber im Antrag auch alles Auswirkungen / Einschränkungen aus den gesundheitlichen Beeinträchtigungen darstellen. Denn dieses ist entscheiden für den anzuerkennenden GdB. Da ja nicht die Gesundheitsstörung selbst sondern die sich hieraus ergebenen Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben die Kriterien sind.

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