Über 6 Wochen krank (BEM)

al.bundy, Tuesday, 04.08.2009, 12:31 (vor 5408 Tagen)

Hallo!

Ich möchte gerne eure Meinung zu meinen Fall.

Es geht um mir selber (bin SBV in einer Rehaklinik).
Ich hatte einen Arbeitsunfall am Finger so das ich bis jetzt über einen Zeitraum von 5 Monaten immer mal wieder Krank war wegen der selben Sache.
Mein Beruf ist Masseur, und immer wenn ich gedacht habe es geht wieder war schon nach 2 Wochen schluss, und musste den Finger schonen.
Nun bin ich insgesammt über 7 Wochen wegen des selben Problem raus aus der Lohnfortzahlung.

Nun muss ich mein Zeigefinger und Mittelfinger zusammbinden um so eine Entlastung zu erziehlen, und soll wieder auf die Arbeit gehen.
Ok, habe ich meinen Arzt bzw. der BG gesagt dann muss ich halt weniger Massagen machen( wie auch wenn die Finger zusammmengebunden sind).

So nun zu meinen Abteilungsleiter und gesagt:" Ich soll wieder Arbeiten aber ich kann nicht so viel Massieren. Er solle mir halt mehr Lymphdrainagen, Elektotherapie, Gangschulen, Reflexzonenmassage, Moorpackungen oder Schwimmbad einplanen damit ich nicht gleich wieder daheim bleiben muss, weil der Finger schmerzt".
Dann ist mein Personalleiter dazu gestossen und hatte gesagt, das es so nicht geht!
Er wisse auch nicht ob er nur solche ( niedrigere Arbeit) für mich hat, damit mein Plan voll ausgelsstet ist.Er sieht es gar nicht ein mir meinen Wunsch, den Finger etwas zu schonen nachzukommen.Er hatte auch vorgeschlagen ich könne ja meinen Urlaub nehmen und mich schonen!

Nun meine Frage an euch, was kann ich nun tun, damit ich nicht schon wieder wegen meinen Finger zuhause bleiben muss>

Gruß Al.

Über 6 Wochen krank

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Tuesday, 04.08.2009, 12:44 (vor 5408 Tagen) @ al.bundy

Ich frage mich, warum dein Arzt Dir nicht vorgeschlagen hat, zunächst eine Widereingliederung zu beginnen. Dann hättest Du nicht gleich den vollen Einstieg in die Arbeit und Dein Arbeitgeber hätte "deine Arbeitsleistung" zusätzlich. Dann könnte der Arbeitgeber Dir auch die leichteren Tätigkeiten geben. Ich würde versuchen einen Widereingliederungsplan zu erhalten.

Über 6 Wochen krank

hackenberger, Tuesday, 04.08.2009, 12:52 (vor 5408 Tagen) @ al.bundy

Hallo Alex,

ist ein AN in den letzten 12 Monaten mindesten 6 Wochen = 42 Tage AU, so muss der AG eine Maßnahmen gem. § 84 Abs. 2 (BEM) anbieten. So steht es im SGB IX § 84 Abs. 2.

Bei Schwerbehinderten sind hier auch die §§ 81 Abs. 4 und § 84 Abs. 1 zu beachten und anzuwenden.

Das Ziel des BEM ist zu prüfen wie eine AU zukünftig vermieden werden kann, alle hier möglichen Maßnahmen sind zu besprechen und sofern dem AG nicht unzumutbar auch umzusetzen.

Hierauf den AG hinweisen und auffordern sich rechtskonform zu verhalten.

Gerade bei Schwerbehinderten könnte die Missachtung dieser Gesetze ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG mit seinen möglichen rechtlichen Folgen darstellen. Weiter würde auch eine Missachtung dieser Gesetze und der sich hieraus für den AG ergebenen Pflichten eine ggf. in Folge ausgesprochene Kündigung wegen Sozialwidrigkeit gerichtlich anfechtbar / unwirksam machen.

Zu allen oben angesprochenen Themen findest Du auf unseren Seiten (z.B. A-Z) und in den Forenbeiträgen (hierzu Suchfunktion bitte nutzen) sehr viele Aussagen und Beispiele/ Hinweise.


PS: Ergänze bitte [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=692]Dein Profil[/link] noch um die Angaben welches Gesetz (BetrVG/ PersVG) kommt zur Anwenung und Anzahl der Schwerbehinderten/ Gleichgestellten.

Über 6 Wochen krank

al.bundy, Tuesday, 04.08.2009, 14:51 (vor 5407 Tagen) @ hackenberger

Hallo!

Habe noch vergessen das ich Gleichgestellt bin.

Ein Wiedereingliederung würde für mich nicht in Frage kommen, da ich ja alle anderen Therapien durchführen kann, außer Massagen wo die Finger sehr beansprucht werden.

Gruß Alex.

Über 6 Wochen krank

hackenberger, Tuesday, 04.08.2009, 15:19 (vor 5407 Tagen) @ al.bundy

Hallo Alex,

» Habe noch vergessen dass ich Gleichgestellt bin.
Gleiche Rechte wie Schwerbehinderte mit Ausnahme der Nachteilsausgleiche und Zusatzurlaub.

» Ein Wiedereingliederung würde für mich nicht in Frage kommen, da ich ja
» alle anderen Therapien durchführen kann, außer Massagen wo die Finger sehr
» beansprucht werden.
Doch, gerade dieses könnte dann ja als Ergebnis des BEM herauskommen.

Also auf Umsetzung des § 84 Abs. 2 i.V. mit §§ 84 Abs. 1 und 81 Abs. 4 bestehen.

Bitte nicht immer BEM "nur" mit dem alten Begriff "Wiedereingliederung" in Zusammenhang bringen. BEM bedeutet viel mehr und kann auch im Ergebnis vieles bringen. So z.B. auch Umgestaltung des Arbeitsplatzes/ -ablaufes oder gar der Arbeit selbst. Immer mit dem Ziel zukünftig AU zu vermeiden.

Dir rate ich einmal den Besuch eines entsprechendes Seminars zum Thema § 84 und BEM.

Über 6 Wochen krank

al.bundy, Tuesday, 04.08.2009, 19:25 (vor 5407 Tagen) @ hackenberger

» Also auf Umsetzung des § 84 Abs. 2 i.V. mit §§ 84 Abs. 1 und 81 Abs. 4
» bestehen.
»
» Bitte nicht immer BEM "nur" mit dem alten Begriff "Wiedereingliederung" in
» Zusammenhang bringen. BEM bedeutet viel mehr und kann auch im Ergebnis
» vieles bringen. So z.B. auch Umgestaltung des Arbeitsplatzes/ -ablaufes
» oder gar der Arbeit selbst. Immer mit dem Ziel zukünftig AU zu vermeiden.
»
» Dir rate ich einmal den Besuch eines entsprechendes Seminars zum Thema §
» 84 und BEM.

Alles klar Bernhard,

werde mir deinen Rat zu Herzen nehmen, aber es ist halt ein bisschen was anderes wenn man selber betroffen ist und die ganze Sache nicht mehr Objektiv sieht.
Vielen Dank für deine Hinweise!!

Gruß Alex.

Über 6 Wochen krank

al.bundy, Thursday, 06.08.2009, 12:27 (vor 5406 Tagen) @ al.bundy

Hallo zusammen,
ich habe meinen Personalleiter diese Mail geschickt!

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
wie ihnen aus dem SGB IX bekannt sein durfte, ist ein AN in den letzten 12 Monaten mindesten 6 Wochen = 42 Tage AU, so muss der AG eine Maßnahmen gem. § 84 Abs. 2 (BEM) anbieten. So steht es im SGB IX § 84 Abs. 2.

Bei Schwerbehinderten sind hier auch die §§ 81 Abs. 4 und § 84 Abs. 1 zu beachten und anzuwenden.

Das Ziel des BEM ist zu prüfen wie eine AU zukünftig vermieden werden kann, alle hier möglichen Maßnahmen sind mit dem BR bzw. bei Schwerbehinderte der SBV zu besprechen und sofern dem AG nicht unzumutbar auch umzusetzen.
Ich möchte sie darum hinweisen und auffordern sich rechtskonform zu verhalten.

Denn das Gespräch mit Herrn xxxxx am Montag , 03.08.09 war alles andere nur kein BEM.
Es steht deshalb ganz klar im Gesetz drin, mit welchen Mitteln auch immer (in Zusammenarbeit mit Integrationsamt oder BG), zu prüfen wie in Zukunft weitere AU vermieden werden kann.

Wenn Herr xxxxxxx durch die großen mechanischen reize, die halt bei der Massagen vorkommen schmerzen bekommt, muss man die Massagenblöcke auf ein Minimum reduzieren und nicht wie am Montag im Gespräch hinweisen er solle doch Urlaub nehmen um seinen Finger zu schonen.
Es wäre ja sinnvoller erst einmal solange Herr xxxxxxx den Fingerverband tragen muss am Vormittag und Nachmittag jeweils nur ein Massageblock bzw. Stunde einzuplanen und dann langsam soweit es die beschwerden zu lassen wieder steigern.

Nun kam der Personalleiter und sagte: "Er verstehe die Mail nicht".
Wir arbeiten hier in ein Gesundheitsbetrieb an Menschen und nicht in ein Metallzweig wo man sagen kann heute machst du dies oder das.
Und außerdem sind sie von Beruf Masseur, da muss man halt massieren oder soll ich ihnen sagen:"komm heb auf dem Parkplatz Zigarettenkippen auf dan brauchst du nicht mehr massieren bzw. wenn sie nicht massieren wollen/können dan setzten sie sich hin und drehen Däumchen">

Was soll man da nun machen>
Wäre über jede hilfe dankbar!

Gruß Alex

Über 6 Wochen krank

hackenberger, Thursday, 06.08.2009, 17:20 (vor 5405 Tagen) @ al.bundy

Hallo Alex,

» Nun kam der Personalleiter und sagte: "Er verstehe die Mail nicht".
» Wir arbeiten hier in ein Gesundheitsbetrieb an Menschen und nicht in ein
» Metallzweig wo man sagen kann heute machst du dies oder das.
» Und außerdem sind sie von Beruf Masseur, da muss man halt massieren oder
» soll ich ihnen sagen:"komm heb auf dem Parkplatz Zigarettenkippen auf dan
» brauchst du nicht mehr massieren bzw. wenn sie nicht massieren
» wollen/können dan setzten sie sich hin und drehen Däumchen">
Es ist doch ganz einfach, erkläre dem Vorgesetzten, dass das SGB IX für alle Betriebe Geltung hat, auch wenn es Personaler gibt welche dieses nicht verstehen. Erkläre ihm weiter, dass z.B. als Ergebnis des BEM herauskommen könnte, dass für eine Übergangszeit eben nur bestimmte Tätigkeiten im Betrieb und auch im Rahme der möglichen Aufgabe im Gesundheitsbetrieb an Menschen ausgeführt werden können.

Die externen Fachleute und Betriebsarzt welche ja hinzugezogen werden können, könnten hier vielleicht auch Hinweise auf machbares geben.

Würde er weiter die Maßnahmen gem § 84 Abs. 2, also das BEM verweigern müsste halt ein Anwalt bemüht werden wegen berechtigtem Indiz wegen Verstoß gegen das AGG notwenige Schritte und Schadenersatzansprüche einklagen.

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