Bekanntwerden des SB-Status (BEM)

Marlene, Lübeck, Monday, 12.10.2009, 22:40 (vor 5332 Tagen)

Meine Abteilungsleiterin war erkrankt, ist zur Zeit in einem Arbeitsversuch zur Wiedereingliederung. Im Gespräch des BEM-Teams war mir bekannt geworden, dass sie den Status als Schwerbehinderte bekommen hat. Beim zuständigen Kollen in der Personalstelle forderte ich eine aktuelle Liste der schwerbehinderten und gleichgestellten KollegInnen an und bat, alle Zugänge mit aufzuführen und auch eine Adressenliste beizufügen. Die Listen benötige ich für die Versendung einer Einladung zur Jahresversammlung der Schwerbehinderten. Nunmehr bemängelte meine Vorgesetzte fehlende Sensibiltät, weil sie bisher dem Arbeitgeber nicht offiziell erlaubt hätte, mich als SBV über ihren Schwerbehindertenstatus zu informieren. Der Arbeitgeber sei lediglich verpflichtet, mir die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten zu nennen, nicht aber die Namen, wenn er nicht deren Erlaubnis hat. Und als Arbeitnehmerin sei ihr nicht bekannt, dass sie im BEM(Verfahren) ist. Eine Arbeitsplatzbegehung mit dem Integrationsamt zwecks Einrichtung von Hilfsmitteln hatte sie selbst auf den Weg gebracht.

Braucht der Arbeitgeber eine Erlaubnis, um mir die Namen der schwerbehinderten Kollegen zu nennen oder gibt es bei Vorgesetzten eine besondere Regelung>

Ich bin verunsichert,

Marlene

Bekanntwerden des SB-Status

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 13.10.2009, 08:35 (vor 5331 Tagen) @ Marlene

Hallo Marlene,

» Braucht der Arbeitgeber eine Erlaubnis, um mir die Namen der
» schwerbehinderten Kollegen zu nennen oder gibt es bei Vorgesetzten eine
» besondere Regelung>
Der AG hat die Pflicht die SBV über die Namen der sbM zu informieren.
Fundstellen:
§80 Abs.2 SGB IX
Urteil (vorletzter Absatz): http://www.schwbv.de/urteile/16.html

Der sbM kann eine Beteiligung / Information der SBV nur bei der Einstellung (§81 SGB IX) ablehnen.
Ansonsten akzepiert er mit der Offenlegung seiner SB-Eigenschaft, dass der AG die Interessensvertretung (PR und SBV) im Rahmen des SGB IX informieren und beteiligen muss. Sonst mach sich dieser strafbar.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Bekanntwerden des SB-Status

Marlene, Lübeck, Tuesday, 13.10.2009, 09:04 (vor 5331 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Herzlichen Dank für die prompte Antwort! Ich bin sehr erleichtert und kann jetzt sicherer mit der Kritik meiner Vorgesetzten umgehen.

Marlene ;-) ;-)

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