Arbeitsverteilung (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 02.04.2015, 15:26 (vor 3318 Tagen) @ Tanilein

Mein Arbeitgeber ist der Meinung, es würde keine Rolle spielen, dass ein Schwerbehinderter kürzer arbeitet, was die Verteilung des Pensums betrifft. Nach meiner Meinung nach kann es aber - schon aus logischen Gründen - nicht sein, dass ein Schwerbehinderter in kürzerer Zeit die gleiche Menge an Arbeit erledigen soll wie jeder Gesunde.


Hallo, da irrt dieser Arbeitgeber. Ein sbM hat jährlichen Zusatzurlaub. Dies ist bei der Verteilung des jährlichen Arbeitspensums natürlich zu berücksichtigen. Denn ansonsten müsste ja ein sbM mehr "leisten" als ein Nichtbehinderter, also höheres Arbeitstempo, denn es gilt die Formel: Leistung = Arbeit pro Zeiteinheit. Dieses Naturgesetz gilt nicht nur in der Physik. Ansonsten wäre das aus meiner Sicht klar Diskriminierung wegen Behinderung bzw. im Ergebnis eine Aushebelung des gesetzlichen Zusatzurlaubs! Also nicht nur unbillige, sondern gesetzwidrige Weisung!

Das gilt natürlich analog auch dann, wenn und soweit schwerbehinderte Beschäftigte als Nachteilsausgleich eine verminderte Wochenarbeitszeit haben sollten, z.B. Beamte beim Bund bzw. einzelnen Ländern nach den jeweils geltenden Arbeitszeitverordnungen.

Gruß,
Cebulon


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