Arbeitsverteilung (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 02.04.2015, 16:02 (vor 3318 Tagen) @ Tanilein

Liebe Tanilein,

da hast Du vollkommen Recht. Das wäre ungefähr so, als würden einer Halbtagsbeschäftigten mehr als die Hälfte der Fallzahlen einer Vollzeitbeschäftigten zugewiesen. Oder, um ein weiteres Beispiel zu nennen, als würden einer Vertrauensperson bzw. einem Mitglied des Personalrats die gleichen Fallzahlen zugewiesen als einem Beschäftigten ohne ein solches Amt. Habe das so in einem Kommentar bzw. einer Ge­richts­ent­schei­dun­g gelesen, leider momentan nicht griffbereit.

Kennt dazu evtl. jemand Literatur als Argumentationshilfe?

Gruß,
Cebulon


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