Konstituierende Sitzung des GPR (Sitzung)

Toni, Freistaat Bayern, Wednesday, 13.07.2011, 13:36 (vor 4681 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

obwohl ich mir bewußt bin, dass das Thema "Teilnahmerecht der (Gesamt-)Schwerbehindertenvertretung an konstituierender Sitzung des PR bzw. GPR"
hier im Forum bereits des öfteren angesprochen und behandelt wurde, möchte ich an dieser Stelle einfach einmal ein Zitat aus einem Schreiben "unseres"
Gesamtpersonalrates veröffentlichen, welches ich heute erhielt:


Zitat:
"In Art. 34 Abs. 1 BayPVG ist eindeutig geregelt, dass ein Teilnahmerecht
der in Art. 40 BayPVG genannten Personen (u.a. die Schwerbehinderten-
vertretung)nach dem Zweck der konstituierenden Sitzung als Akt der
Selbstorganisation ausdrücklich nicht besteht (siehe hierzu Anlage 34
BayPVG Erläuterungen zu Abs. 1 konstituierende Sitzung)
Außerdem spielen Belange von Schwerbehinderten in der konstituierenden
Sitzung keine Rolle.
.................................
.................................
Es war deshalb aufgrund der geltenden Gesetzeslage nicht möglich, der
Gesamtschwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht an der konstituierenden
Sitzung des Gesamtpersonalrates zu ermöglichen."


Dieses Schreiben wurde mir zugesandt, weil ich selbst zuvor moniert hatte,
als Gesamtschwerbehindertenvertreter nicht zur konstituierenden Sitzung
eingeladen worden zu sein.(Und dies, obwohl ich zuvor schriftlich darum gebeten hatte.)
Natürlich hatte ich in meinem Schreiben auf das Teilnahmrecht der SBV
verwiesen und dabei sogar eine Kopie des vollständigen Beschlusses des
VG Ansbach vom 19. April 2005 als Anlage beigefügt, welcher sich bekanntlich
eindeutig für ein Teilnahmrecht aussprach.

So viel zum Thema Zusammenarbeit bzw. Umgang mit BR/PR.

Liebe Grüße
Adviser


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