Konstituierende Sitzung des GPR (Sitzung)

hackenberger, Wednesday, 13.07.2011, 14:39 (vor 4681 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

Ja, dann kann man ja schon mindestens diesen auf mögliche Folgen hinweisen ;-)

Weiter bleibt einem immer die Möglichkeiten des § 95 (4) SGB IX und Beschlussverfahren. Wobei die Beschlüsse der konstituierenden Sitzung wird man nicht erfolgreich aussetzen können. Dazu müssten die Beschlüsse sich belegbar negativ auf Schwerbehinderte auswirken. Dieses könnte sein, wenn dort ein GPRV oder Stellvertreter gewählt wurde, der sich klar gegen die Schwerbehinderten auslässt/aufstellt.

Dann könnte auch ein Gericht zu der Feststellung kommen, die Aussetzung ist berechtigt. Das ist auch genau der Grund der beratenden Teilnahme auch an dieser Sitzung.

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