Einbindung von Stellis bei Online-Bewerbungen (Stellvertreter/in)

hackenberger, Friday, 02.12.2011, 16:38 (vor 4543 Tagen) @ rz5y

Hallo Gabi,

Du hast mit Deiner Ansicht betreffend Datenschutz Recht. Es ist hier das Problem des AG dieses entsprechend zu beachten und umzusetzen. Also den Zugang zu den Unterlagen entsprechend zu regeln. Das muss er ja auch für den BR/PR.

Es ist auch keine Unmöglichkeit oder großes Problem für Softwareentwickler den Datenzugang unter Beachtung des Datenschutzes hier entsprechend zu regeln.
Das könnte man z.B. duch Zugangssicherung via Chipkarte.

Der Stelli ist nicht im Mandat sofern er nicht im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv wird. Daher würde der AG hier ggf. Unberechtigten den Zugang zu geschützten Unterlagen ermöglichen.

PS: Trage im Profil noch bitte ein, gilt BayPVG oder BPersVG, da Du ja öffentl. Dienst schreibst>>

Oder ist es doch kein öffentl. Dienst>>
Öffentlicher Dienst - was ist das>

Ggf. hier das Profil berichtigen da es wichtig sein kann! Denn im Geltungsbereich des BayPVG hat die SchwbV ja teils ein ECHTES Mitbestimmungsrecht im PR!


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