Einbindung von Stellis bei Online-Bewerbungen (Stellvertreter/in)
Lieber Bernhard,
» Hallo Gabi,
»
» Du hast mit Deiner Ansicht betreffend Datenschutz Recht. Es ist hier das
» Problem des AG dieses entsprechend zu beachten und umzusetzen. Also den
» Zugang zu den Unterlagen entsprechend zu regeln. Das muss er ja auch für
» den BR/PR.
Das Problem sehe ich nicht bei dem Betriebsrat, da dieser im Gegensatz zur Schwerbehindertenvertretung ein Kollektivgremium ist.
» Es ist auch keine Unmöglichkeit oder großes Problem für Softwareentwickler
» den Datenzugang unter Beachtung des Datenschutzes hier entsprechend zu
» regeln.
Das könnte softwaremäßig etwas schwierig werden, da es nicht in allen Betrieben dieselbe Gleitzeitanlage gibt. Wir haben auch Betriebe ohne Gleitzeitanlage.
» Das könnte man z.B. duch Zugangssicherung via Chipkarte.
Das wäre ein Lösung.
»
» Der Stelli ist nicht im Mandat sofern er nicht im Rahmen der
» Verhinderungsvertretung aktiv wird. Daher würde der AG hier ggf.
» Unberechtigten den Zugang zu geschützten Unterlagen ermöglichen.
»
Mein Arbeitgeber ist der Meinung, da SBV und Stellis dem Datenschutz unterliegen, könne er auch an diese alle Informationen weitergeben.
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Viele Grüße
Gabi