Fragebogen (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Tuesday, 23.10.2012, 13:24 (vor 4210 Tagen) @ erzengel

Hallo,

Unter A-Z findet man u.a.
Offenbarung der SchwerbehinderungMuss ich es dem Arbeitgeber mitteilen>

Fragen beim Einstellungsgespräch

Auch in sehr vielen Forumsbeiträgen haben wir dieses Thema behandelt, man findet es also mit der Suchfunktion.

Die Themen, Offenbarung und Fragerecht, ist aber eigentlich auch in allen guten Kommentaren zum SGB IX stets gut behandelt. Weiter ist es auch ein Thema welches das AGG berührt. Denn Verstöße des AG gegen das Thema "Offenbarung und Fragerecht" ergeben idR ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG.

Letztlich müsste einem BR das Thema "Personalfragebögen und Mitbestimmung § 94 (3) BetrVG" bekannt sein.

Hier aber auch den BASchwb § 98 SGB IX auffordern seinen Pflichten hinweisen und auch die möglichen Folgen für Ihn persönlich bei Verstoß. Das wäre ein OWI Verfahren § 156 Abs. 1, Satz 9. Also Ordnungsgeld bis zu 10.000,- €!

Dem AG klar machen, dass sollte er sich hier nicht rechtskonform verhalten gegen ihn mit einem Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vorzugehen. Ziel, untersagen dieses Handel und Androhung eines deutlichen Bußgeldes für jeden weiteren einzelnen Verstoß.

Dieses Beschlussverfahren kann sowohl der BR wie aber auch die SBV einleiten.

Dem Beauftragten des Arbeitgebers obliegt die „verantwortliche Vertretung” des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen.

Vor allem sollte man bei solchem Handeln von AG dieses stets auffordern die Rechtsgrundlage schriftlich zu geben, da man dieses dann rechtlich prüfen lassen werde. Im Rahmen der Beteiligung der SchwbV ge, § 95 Abs. 2 SGB IX kann und sollte man dieses stets fordern. Wenn hier der AG im Vorfeld den § 95 Abs. 2 SGB IX nicht beachtet hat. Also vor der ersten Ausgabe dieses Fragebogens, kann man ebenfalls mit § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX und Beschlussverfahren handeln.


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