Ordnungsgeld wegen Missachtung § 81 (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 23.03.2013, 14:32 (vor 4076 Tagen) @ CHM

Hallo,

ist es nicht das gleiche Thema wie du es im Dez. 2010 schon einmal eingestellt hast> Auch betreffend der Verwendung des Begriffes Pool>

http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11934#p11935

Verstöße des AG gegen § 81 Abs 1 SGB IX kann die SchwbV nicht via § 156 Abs. 1, Satz 9 SGB IX ahnden. Das könnte nur die AfA, doch die machen hier idR nichts.

PS: Sofern der AG Stellen aus internen Pools, also Personalüberhang besetzen möchte, muss er diese nicht der AfA melden.

Nutze aber auch bitte mal die Suchfunktion, mit den Begriffen:
Personalüberhang
§ 81
Besetzung freier Stellen

Auch der PR/BR sollte seine Möglichkeiten bei Verstöß gegen das SGB IX nutzen.


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