Ordnungsgeld wegen Missachtung § 81 (Allgemeines)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Tuesday, 26.03.2013, 09:34 (vor 4073 Tagen) @ DickesHemd

» Hallo CHM,
» im Normalfall ist die am Ort ansässige AfA für den Betrieb zuständig.

Welches ist der Ort des Betriebes> Verwaltungssitz (Offenburg) oder Sitz des betreffenden Betriebsteile (Mannheim). In unseren Betriebsteilen sind teilweise > 100 Mitarbeiter und > 5 Schwerbehindrete beschäftigt, insgesamt sind es 1000 Mitarbeiter.

» Dass Dein AG Stellen aus einem Pool besetzt ist nicht illegal. Aus einem
» Personalüberhang dürfen Stellen besetzt werden. Besonders dann, wenn die
» Pflichtquote erfüllt wird. Für die MA bedeutet das, Aufstieg vor Einstieg.

Der AG besetzt nicht aus einem internen Pool, sondern greift in ein Fach, in dem frühere externe Bewerbungen gehortet werden. Diese Leute, die mit unserem Betrieb bisher rein gar nichts zu tun hatten, die ich als Schwerbehindertenvertretung auch nicht kenne, werden dann vom Personal-Sachbearbeiter angerufen, ob sie noch interessiert sind, und ohne ein nochmaliges Vorstellungsgespräch eingestellt. Unser Personalrat nickt solche Einstellungen ab, wenn es in der Vorlage heißt "keine Bewerbungen Schwerbehinderter". Natürlich gibt es keine,kann es keine geben, wenn die Stelle nicht ordentlich ausgeschrieben wurde.

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LG, CHM


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