Ordnungsgeld wegen Missachtung § 81 (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 02.04.2013, 12:03 (vor 4066 Tagen) @ CHM

Hallo,

nein, nur zusehen musst Du NICHT!

Du hast die Möglichkeit wegen Verstoß gegen das SGB IX, ein Beschlußverfahren beim ArbG mit dem Ziel, dass dem AG ein deutliches Bußgeld für jeden weiteren Verstoß gegen § 81 Abs 1, Satz 1 SGB IX angedroht wird.

Weiter, den "Um"weg über / wegen Verstoß gegen § 81 Abs 1 Satz 6 SGB IX, der bei Verstoß gegen Satz 1 meist auch erfolgt, dann in Folge ein OWI wegen Verstoß gegen § 95 Abs 2 SGB IX zu nutzen/ gehen.

Auch noch ein OWI gegen den BASchwb § 98 wegen Verletzung seiner Pflichten.

Letzlich den BR/PR angehen, weil der seinen Pflichten sich für die Belange der Schwbs einzusetzt.
§ 93Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates

Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.

Fazit: Es gibt also noch einige Möglichkeiten, nur halt nicht die eine. ;-)


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