Betriebsänderung! Was passiert mit örtlicher SBV? (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 22.04.2013, 13:09 (vor 4040 Tagen) @ CK

Hallo,

die SchwbV teilt hier das Schiksal mit dem BR. Weiter gibt es bei bestehender GSchwbV bei der SchwbV im Gegensatz zum BR, KEIN Übergangsmandat. Denn dascSGB IX kennt dieses im Gegensatz zum BetrVG nicht. Auch weil ja die GSchwbV ggf auch das örtliche Mandat wahrnimmt.

Schaue einmal auch unter A-Z und nutze beide Suchfunktionen, denn auch dueses Thema haben wir behandelt.


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