Betriebsänderung! Was passiert mit örtlicher SBV? (Allgemeines)
Hallo Joachim,
es kann schon sein, dass es dann dort, als Bayern, keine eigenständige BR mehr gibt. Doch dieses können wir von außen nicht sagen.
Gründe könnten sein:
1. Der AG macht mit dem Tarifpartner einen Zuordnungs-TV oder in tariflosen Betrieben der BR eine BV, also § 3 BetrVG.
2. Es ist rechtlich ein Betrieb und die Mehrheit der AN stimmt dafür beim Hauptbetrieb mitzuwählen. Dieses weil die Beschäftigten feststellen, dass die Entscheider "nur" im Hauptbetrieb sitzen. Also § 4 BetrVG.
Gerade bei Pkt 2 könnte der AG sogar die Beschäftigten dazu "motivieren", sich für die Mitwahl beim Hauptbetrieb zu entscheiden.