Betriebsänderung! Was passiert mit örtlicher SBV? (Allgemeines)

J_Neumann, BW, Monday, 22.04.2013, 16:30 (vor 4040 Tagen) @ CK

t ca. 1.500 Mitarbeitern in BW
» (Baden-Württemberg) und ca. 460 Mitarbeitern in BY (Bayern).
»

» Das hätte zur Folge, dass bei einer Änderung der Betriebsart, weg vom
» eigenständigen Betrieb in BY hin zur Betriebsstätte, es vor Ort in BY
» keinen eigenen örtlichen Betriebsrat mehr geben könnte.
»
» Trifft dies dann auch für die örtliche Schwerbehindertenvertretung zu>>>
»

Hallo,
warum sollte das zur Folge haben, daß es in Bayern keinen BR mehr gibt>

Hier kommt doch Betrvg $4.1 zum tragen.
§ 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
(1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und

1.
räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder

Da ja wohl die Betriebe nicht gegenüber an der Grenze angesiedelt sind sondern die Entfernung rund 200 Kilometer betragen dürfte bleibt der lokale BR erhalten, egal was hier der AG veranstaltet. Somit bleibt auch die lokale SBV im Amt.

Gruß Joachim


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