Zusatzurlaub (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Tuesday, 23.04.2013, 08:46 (vor 4039 Tagen)

Guten Morgen liebe Mitstreiter,

ein Mitarbeiter hat vor dem Sozialgericht geklagt und das Verfahren auf einen höheren Grad der Behinderung gewonnen.Das Verfahren dauerte 3 Jahre ,hat der Mitarbeiter für die vergangenen Jahre betrifft 2010, 2011 und 2012 noch Anspruch auf den Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX> Der Mitarbeiter hatte vor dem Klageverfahren einen Grad der Behinderung von 40 und war gleichgestellt.
Wie ist die Rechtslage>Der AG meint, für 2012 ist es kein Problem aber für die Jahre davor gibt es den Zusatzurlaub nicht mehr.
Der Arbeitnehmer kann doch nichts dafür,das das Klageverfahren so lange dauert.

Liebe Grüsse und vorab danke für die Antwort vom maulwurf.


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