Zusatzurlaub (Allgemeines)
Hallo,
grundsätzlich unterliegt der Zusatzurlaub den gleichen Regelungen wie der gesetzliche Urlaub.
Hat der Betroffene, beim AG, in den zurückliegenden Jahren diesen geltend gemacht, also gefordert>
Hallo,
grundsätzlich unterliegt der Zusatzurlaub den gleichen Regelungen wie der gesetzliche Urlaub.
Hat der Betroffene, beim AG, in den zurückliegenden Jahren diesen geltend gemacht, also gefordert>
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