Zusatzurlaub (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 23.04.2013, 09:15 (vor 4039 Tagen) @ maulwurf

Hallo,

grundsätzlich unterliegt der Zusatzurlaub den gleichen Regelungen wie der gesetzliche Urlaub.

Hat der Betroffene, beim AG, in den zurückliegenden Jahren diesen geltend gemacht, also gefordert>


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