Rückgruppierung - ab wann SB-Status? (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 11.06.2013, 16:18 (vor 3986 Tagen) @ x1esru

Hallo,

wenn eine Zuerkennung einer Schwerbehinderung, also mind. GdB 50 erfolgt, dann idR ab Datum der Antragstellung. Aber auch dann ist wichtig, daaa der Grund der Minderleistung in der anerkannten Behinderung liegt. Daher sollte man hier unbedingt auch einmal in den TV sehen, was der hier zu dem Thema sagt.

Auch sollte man ggf auch einen Antrag auf Gleichstellung überlegen.

Aber auch hier ist dann wichtig und entscheidend, die Gefährdung muss sich aus der anerkannten Behinderung ergeben.


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