Rückgruppierung - ab wann SB-Status? (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
noch ergänzend zu Bernhard:
Eine derartige "Rückstufung" kann gegen den Willen der Betroffenen nur als Änderungskündigung vom AG durchgesetzt werden.
Wenn die"Minderleistung" auf Einschränkungen beruhen, die im Antrag beim Versorgungsamt geltend gemacht wurden, kann die AN sich nach Ablauf der 3-Wochen-Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX (unbedingt Zugang des Antrages beim VA nachweisen - zB durch Einschreiben/Rückschein) auf den vorläufigen Rechtsschutz des § 90 Abs. 2a SGB IX berufen.
Dann ist im Rahmen der Änderungskündigung das IA zu beteiligen.
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&Tschüß
Wolfgang