§ 80 (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
und wenn alles, was Bernhard geschrieben hat, nicht fruchtet, dann weise ihn mal auf § 1 Abs. 3 BDSG hin:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__1.html
Und dann soll er doch bitte mal darlegen, womit er seine Auffassung begründet.
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&Tschüß
Wolfgang