§ 80 (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 04.07.2013, 21:02 (vor 3950 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

und wenn alles, was Bernhard geschrieben hat, nicht fruchtet, dann weise ihn mal auf § 1 Abs. 3 BDSG hin:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__1.html

Und dann soll er doch bitte mal darlegen, womit er seine Auffassung begründet.

--
&Tschüß

Wolfgang


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