Zusatzurlaub bei rückwirkender GdB-Anerkennung (Zusatzurlaub)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Tuesday, 16.07.2013, 10:35 (vor 3939 Tagen)

Hallo Mitstreiter,

vor wenigen Tagen (Juli 2013) hat ein MA nach einer langen Bearbeitungszeit einen rückwirkenden GdB von 50 (gültig ab Juni 2012) bekommen.

Wie sieht es mit dem Zusatzurlaub für 2012 aus (3 Tage für 7 Monate)> Während des laufenden Antragsverfahrens und einer seit 27.11.2012 laufenden Krankschreibung hatte der MA ja bisher keine Möglichkeit, den Zusatzurlaub beim AG geltend zu machen und in Anspruch zu nehmen.

Der Zusatzurlaub verfällt im Falle der unverschuldeten Nichtinanspruchnahme auch nach Ende des Übertragungszeitraumes nicht. Begründet der verspätet erteilte GdB-Bescheid eine nicht verschuldete Nichtinanspruchnahme des Urlaubs> Unser AG behaupete "nein", die Ungewissheit über die Anerkennung der Schwerbehinderung sei kein Grund für eine Übertragung des Urlaubs, dieser hätte vor Enfde des Übertragungszeitraumes geltend gemacht werden müssen.

Kann ich nicht glauben, denn vor Anerkennung als Schwerbehinderter hätte der MA ja gar keinen Zusatzurlaub bekommen.

Liebe Grüße, CHM

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LG, CHM


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