Zusatzurlaub bei rückwirkender GdB-Anerkennung (Zusatzurlaub)
Hallo,
» das Thema hatten wir in Forumsbeiträgen
sorry, ich hatte nur Beiträge über verspätete Bekanntgabe ggn. AG gefunden, aber nicht über rückwirkende GdB-Anerkennung.
» Das BAG besagt, es gelten für die Übertragung die gleichen Regelungen wie
» für den gesetzl. Urlaub lt. Bundesurlaubsgesetz.
Das wusste ich, fraglich war für mich die Definition einer nichtverschuldeten Nichtinanspruchnahme. Diesbezüglich war der Beitrag von Wolfgang sehr hilfreich. Danke !
Und liebe Grüße, Claudia
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LG, CHM