§ 80 Abs. 2 Satz 3 - Möglichkeit einer Ordungswidigkeitsanzeige gegeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

HJ, Baden-Württemberg, Thursday, 18.07.2013, 16:35 (vor 3937 Tagen)

Hallo Zusammen,

laut § 80 muss der AG ein Verzeichnis aller sbM und Gleichgestellten führen. Der SBV ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln.

Bis heute habe ich trotz mehrmaligem Nachfragen dies noch nicht erhalten.

Greift hier der § 156 SGB IX> Weil in diesem Zusammenhang im § 156 nur auf den Satz 1 und Satz 4 verwiesen wird, nicht aber auf Satz 3>!>!

Vorab schon mal vielen Dank.

Gruß HJ

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Vielen Dank!

Gruß HJ


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