§ 80 Abs. 2 Satz 3 - Möglichkeit einer Ordungswidigkeitsanzeige gegeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

HJ, Baden-Württemberg, Monday, 22.07.2013, 11:09 (vor 3933 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

dass hier der § 156 nicht anwendbar ist, habe ich mir schon gedacht. Ich habe jetzt unserem HR eine Frist gesetzt und mit der Einleitung eines Beschlussverfahrens gedroht, da ich hierin eine Mandatsbehinderung sehe. Ich bin gespannt ob unser HR einlenkt>!

» Hat denn der Betriebsrat, dem diese Unterlagen ja ebenfalls unaufgefordert
» jährlich bis 31. März zu überlassen sind, diese Unterlagen gleichfalls
» nicht erhalten>

Der BR bekommt glaube ich diese Unterlagen auch nicht bzw. fordert sie auch nicht ein. Ich werde aber mal fragen.

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Vielen Dank!

Gruß HJ


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