§ 80 Abs. 2 Satz 3 - Möglichkeit einer Ordungswidigkeitsanzeige gegeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Friday, 19.07.2013, 16:36 (vor 3936 Tagen) @ HJ

» Greift hier der § 156 SGB IX>

Hallo,

nein, der § 156 Abs. 1 SGB IX greift hier definitiv nicht, da abschließende Aufzählung.

Hat denn der Betriebsrat, dem diese Unterlagen ja ebenfalls unaufgefordert jährlich bis 31. März zu überlassen sind, diese Unterlagen gleichfalls nicht erhalten>

Diese Angelegenheit ist so oder so ein Thema für das nächste Monatsgespräch mit Fristsetzung, da wohl vorsätzliche Behinderung des Betriebsrats bzw. der Schwerbehindertenvertretung. Wie sollen denn die ihren gesetzlichen Amtspflichten nachkommen, wenn sie nicht einmal wissen, wer schwerbehindert und gleichgestellt ist bzw. wer Mehrfachanrechnungen von der Arbeitsagentur erhalten hat>


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