Bewerb. Schwerbeh. OHNE SBV Bet., HR verweigert SBV Teilnahme an Ausw. (Einstellung)

ciralifan, Monday, 09.09.2013, 16:15 (vor 3886 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» mE hat Deine Personalabteilung vollkommen richtig gehandelt, wenn der
» einzige schwerbehinderte
Bewerber die SBV-Teilnahme ausdrücklich
» abgelehnt hat.
» Dann ist die SBV aus den Vorstellungsgesprächen komplett `raus.
» Nichts anderes hat übrigens Bernhard im von Dir verlinkten Posting
» geschrieben.

Sorry Wolfgang, Bernhard schieb dies:
2. Liegen Bewerbungen Schwerbehinderter vor, so hat die SchwbV das Teilnahmerecht an ALLEN Vorstellungsgesprächen. Also liegen 100 Bewerbungen vor und darunter befindet sich nur 1 Bewerbung eines Schwerbehinderten so hat die SchwbV das Teilnahmerecht an ALLEN 100 Vorstellungsgesprächen.

3. Nur Schwerbehinderte können die Teilnahme der SchwbV bei Vorstellungsgespräch ablehnen, Nichtbehinderte nicht. Bedeutet, gibt es 100 Bewerbungen und nur 1 Scherbehinderter ist dabei, so kann nur der 1 Schwerbehinderte die Teilnahme ablehnen, § 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX. Bedeutet bei allen anderen 99 ist die SchwbV dann dabei, da ja das Teilnahmerecht an allen Vorstellungsgesprächen durch die 1 Bewerbung gegeben ist. Das Gesetz besagt nicht, dass zumindest auch die Teilnahmen an 1 Vorstellungsgespräch mit einem Schwerbehinderten gegeben sein muss.

Dadurch ist die SBV nur aus dem einen Vorgang des SB Bewerbers raus.
An allen anderen kann und sollte man auch teilnehmen, allein schon um sich eine eigene Meinung / Vorstellung zu bilden.
Gruß...ciralifan


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