Bewerb. Schwerbeh. OHNE SBV Bet., HR verweigert SBV Teilnahme an Ausw. (Einstellung)

WoBi, Monday, 09.09.2013, 17:59 (vor 3885 Tagen) @ alandhae

Hallo Zusammen,

ein schwerbehinderte Bewerber kann die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung während seines Vorstellungsgespräches ablehnen. Damit wird die weitere Erörterung seiner Bewerbung und die Teilnahme an seinem Vorstellungsgespräch ausgeschlossen. Eine Ablehung ist auch im späteren Verlauf der Bewerbung möglich. Muss also nicht gleich mit der Bewerbung erklärt werden. Nur die Arbeitgeberin darf nicht den Bewerber dazu auffordern oder dies durch seine Handlung als Wunsch vorgeben.

Nur zur Vollständigkeit: Nichtbehinderte Bewerber können die Anwesenheit der Schwerbehindertenvertretung nicht ablehnen.

Der persönliche und freie Wunsch der Nichtteilnahme eines schwerbehinderten Bewerbers entbindet nicht die Arbeitgeberin die Schwerbehindertenvertretung über den Bewerbungseingang nach § 81 Abs. 1 SGB IX zu unterrichten. Ebenso entbindet es nicht die Schwerbehindertenvertretung nach § 81 Abs. 2 SGB IX tätig zu werden, um eine mögliche Benachteiligung von behinderte Menschen zu vermeiden.

Eine der allgemeinen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ist nach § 95 Abs. 1 Punkt 1 SGB IX die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen durch die Arbeitgeberin durchzuführen, deshalb:

1) Soll eine Person (hier der Bewerber) auf die Amtsführung der Schwerbehindertenvertretung ( § 95 SGB IX ) im Ehrenamt einwirken können>

2) Wie sollte die Schwerbehindertenvertretung es ohne Vergleich sachlich begründen können, wenn sie mit einer beabsichtigten Entscheidung (hier Ablehung des einzigen schwerbehinderten Bewerbes) der Arbeitgeberin nicht einverstanden sein sollte und in die Erörterung bei Nichterfüllung der Bschäftigungspflicht gehen will>

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Gruß
Wolfgang


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