SBV muß zur konstituierenden Sitzung des BR eingeladen werden (Sitzung)

micha, Rheinland/Pfalz, Monday, 23.09.2013, 15:00 (vor 3891 Tagen) @ micha

Hallo zusammen,
zur Info:
Habe Feststellungsklage eingereicht. Es wurde beim Arbeitsgericht verhandelt. Als erstes ein Gütetermin. Hier wurde ich von der Richterin andauernd nur gefragt, warum ich denn an der konst. Sitzung dabei sein wollte. Außerdem wäre die Sache ja eh vorbei und ich hätte ja nun nichts mehr davon wenn ich feststellen lassen würde, dass mein Ausschluß rechtswidrig war.
Glaube die wusste nicht wirklich um was es hier geht.
Nun gabs keine "Einigung"und es wurde ein 2. Gütetermin vereinbart. Ich weiß halt nicht was dieser Gütetermin soll. Hier gibt es nichts in Güte zu verhandeln. Ich will doch gerichtl. feststellen lassen, ob dieser Ausschluß rechtswidrig war oder nicht.
Falls jemand noch etwas anderes hat wie z. B. Kommentar oder evtl Gerichtsurteil (außer das Ansbacher Urteil) bin ich für jede Hilfe oder Hinweis dankbar.

--
Gruß Micha


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion