SBV muß zur konstituierenden Sitzung des BR eingeladen werden (Sitzung)

hackenberger, Friday, 05.07.2013, 13:45 (vor 3971 Tagen) @ micha

Hallo,

hier hat aber der Sitzungsleiter, also der Wahlvorstand den Fehler gemacht. Denn zur konstituierenden Sitzung lädt der Wahlvorstand die gewählten PRM ein. Dieser leitet auch die Sitzung bis zur Wahl des Vorsitzenden. Bedeutet auch, dass dieser bis zu diesem Zeitpunkt das Hausrecht in der Sitzung ausübt.

Keines der gewählten PRM hatte hier also zu diesem Zeitpunkt das Recht eine Anweisung/ Aufforderung auszusprechen.

Auch hieran denken:
Da ja öffentlicher Dienst. Wenn es sich bei den hier handelnden/nichthandelnden Personen um Beamte handelt gibt es auch noch die Möglichkeit der Beantragung eines Disziplinarverfahrens. Darauf und das was und wie habe ich ja mehrfach hingewiesen.

Darauf habe ich ja schon mehrfach hingewiesen.

lese mal hier:
Möglichkeiten des Handelns bei Verstößen des AG gegen das SGB IX

Unter "Urteile" findest Du auch ein Urteil betreffend des Teilnahmerechte an der konstituieren Sitzung. Hättest Du Dir im Vorfeld dieses ausgedruckt, wäre es ggf anders gelaufen.


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