Wahl zur GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Friday, 04.10.2013, 12:45 (vor 3863 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

weder das SGB IX noch die SchwbvWO sehen hier einen Aushang oder Ankündigung der Bildung der GSchwbV vor.

Bedeutet, diese beiden einigen sich, kann auch telefonisch erfolgen und fertigen darüber eine Niederschrift welche von beiden dann zu unterschreiben ist. Mit den beiden Unterschriften steht dann das "Wahlergebnis" fest.

Das Ergebnis wird dann behandelt wie sonst die Wahlergebnisse. Also entsprechende betriebsöffentliche Bekanntgabe und Aushang für zwei Wochen an den Schwarzen Brettern im gesamten Firmenverbund. Das ist deswegen von besonders praktischer Bedeutung, damit alle schwerbehinderten Beschäftigten im "Firmenverbund" auch wissen, wer "Ersatzvertretung" ist und an wem sie sich wenden können.

Diese Einigung/ Verständigung gilt als Wahl. Bedeutet die hier gewählten sind dann für die gesammte Wahlperiode im Mandat. Es muss dann auch wenn weitere SBVn später gebildet werden, erst mit der neuen Regelwahl neu gewählt werden.


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