Wahl zur GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Friday, 04.10.2013, 20:16 (vor 3863 Tagen) @ Paul

Hallo Paul

» Ich habe immer gedacht, jeder im Betrieb kann als GSBV gewählt werden.
» Wie soll ein möglicher Kandidat von der Wahl wissen, wenn nicht durch einen
» Aushang darauf hingewiesen wird>
Ja, grundsätzlich hat jeder der BR/PR werden könnte auch das passive Wahlrecht hier. Doch idR machen diese beiden VPSchwb dieses aber unter sich aus. So kann man es auch aus dem Gesetz (§ 22 Abs. 2 SchwbVWO ist ja eine abschließende Vorschrift, die bewusst nicht auf die Formalitäten des förmlichen Wahlverfahrens verweist) und Kommentaren herauslesen, die beiden Vertrauenspersonen einigen sich oder sie losen. Aber diese beiden könnten sich natürlich durchaus auch auf andere Personen einigen, etwa als weitere Stellvertreter.

Das Weitere müsstest Du den Gesetzgeber fragen, warum er weder im Gesetz noch der SchwbVWO hier konkreteres vorgesehen hat.

Oder ein Beschäftigter klagt einmal und dann füllt Richterrecht diese "Lücke" ggf.


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