Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderung (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
» Gilt hier nicht auch § 98 Beauftragter des Arbeitgebers .....
» Oder stehe ich auf dem Schlauch>
Ja!!
Denn wir reden doch in diesen Beiträgen vom Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten (BASchwb) § 98 SGB IX