Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderung (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Friday, 11.10.2013, 11:44 (vor 3856 Tagen) @ WWSchilla

Hallo,

» Gilt hier nicht auch § 98 Beauftragter des Arbeitgebers .....

» Oder stehe ich auf dem Schlauch>
Ja!! ;-)

Denn wir reden doch in diesen Beiträgen vom Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten (BASchwb) § 98 SGB IX


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