Formulierung in einem Werkvertrag (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 14.11.2013, 19:38 (vor 3822 Tagen) @ hajue

» Der
» AN versichert insbesondere, dass er weder schwerbehindert noch
» gleichgestellt noch einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

Hallo,

was soll die Frage > In einem Werkvertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

Falls Du aber einen Arbeitsvertrag meinst, dann heißt die Antwort, daß der AG 'reinschreiben kann, was er will, die o.a. Formulierung schon wegen der AGB-Konntrolle aber keinen Bestand vor Gericht hätte, im Streitfall richtig teuer werden würde und evtl. noch eine gaaanz schlechte Presse bescheren würde.

--
&Tschüß

Wolfgang


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