Formulierung in einem Werkvertrag (Einstellung)

hackenberger, Thursday, 14.11.2013, 20:01 (vor 3823 Tagen) @ hajue

Hallo,

noch folgendes, auch Arbeitnehmer die im Rahmen eines Werkvertrages arbeiten, zB um bei Discounter Regale einräume, haben idR einen Arbeitgeber (Subunternehmer der mit dem Discounter dann einen Werksvertrag abschließt -hier Regale sind mit Waren bestücken - und die AN entsendet) mit dem sie einen Arbeitsvertrag haben, sofern sie nicht selbstständig sind.

Ich würde dem AG einmal auf den Hintergrund und Sinn solcher Aussagen befragen. Auch darauf hinweisen, dass auch in Werksverträgen solche Aussagen Probleme mit dem AGG auslösen könnten. Nämlich dann wenn er hier die Vergabe eines Werkes von Aussagen zu dieser Aufzählung abhängig macht.

Denn es könnte sich ja später auch herausstellen, dass hier kein [link=http://www.vdaa.de/index.php>option=com_content&view=article&id=2361:2013-05-27-08-49-15&catid=1:pressemitteilungen&Itemid=9]Werk vergeben wurde[/link], sondern hier eine Eingliederung der Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftraggebers erfolgt ist.


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