Formulierung in einem Werkvertrag (Einstellung)

hackenberger, Monday, 18.11.2013, 18:05 (vor 3819 Tagen) @ ciralifan

Hallo "hajue",

doch letztlich bleibt auch hier die Tatsache, dass eine solche Aussage auch im Werkvertrag, ein Indiz des verstoßes gegen das AGG § 1 ist. Macht ein AG (Vertragspartner) die Vergabe des Vertrages davon abhängig und vergibt diesen dann bei positiver Antwort "also doch bin Schwerbehindert" nicht, ist es ein Verstoß gegen § 1 AGG und damit entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz.

Denn das [link=http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/index.php>option=com_content&view=category&layout=blog&id=36&Itemid=59]AGG gilt nicht nur für Einstellungen[/link].

Weiter ist der Schutz vor Diskriminierung ist ein Recht, das schon im Grundgesetz (Art. 3 GG) verankert ist.


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