Formulierung in einem Werkvertrag (Einstellung)
Hallo hajue,
auch Arbeitsverträge unterliegen der Kontrolle des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das entsprechende Gesetz wurde vor einiger Zeit in das BGB in den §§ 305 - 310 integriert.
Die von Dir geschilderte Klausel würde dem AG von jedem Arbeitsgericht "um die Ohren gehauen" werden - zB als Verstoss gegen "Treu und Glauben" nach § 307 BGB.
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&Tschüß
Wolfgang