Formulierung in einem Werkvertrag (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 14.11.2013, 20:31 (vor 3823 Tagen) @ hajue

Hallo hajue,

auch Arbeitsverträge unterliegen der Kontrolle des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das entsprechende Gesetz wurde vor einiger Zeit in das BGB in den §§ 305 - 310 integriert.

Die von Dir geschilderte Klausel würde dem AG von jedem Arbeitsgericht "um die Ohren gehauen" werden - zB als Verstoss gegen "Treu und Glauben" nach § 307 BGB.

--
&Tschüß

Wolfgang


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