Neuwahl verzwickt (Wahlen)
Hallo Hans-Peter,
so ganz eindeutig scheint die Frage, ob eine KSBV eine Wahl einleiten darf, nicht geklärt zu sein.
Neumann/Pahlen sprechen z. B. nur einer GSBV das recht zu, Wahlen einzuleiten. So ganz abwegig scheint mir diese Interpretation nicht zu sein, da § 97 Abs. 6 Satz 1 nur die GSBV als Interessenvertretung in SBV-losen Betrieben erwähnt, nicht aber die KSBV.
Aber wenn es dem UP hilft, kann er ja sich ausschließlich auf Knittel oder Düwell berufen und Neumann/Pahlen "übersehen". Er muß ja nicht alle Kommentare kennen.
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&Tschüß
Wolfgang