Neuwahl verzwickt (Wahlen)
Hallo,
ich bin gerade verwirrt.
» so ganz eindeutig scheint die Frage, ob eine KSBV eine Wahl einleiten darf,
» nicht geklärt zu sein.
da § 97 Abs. 6 Satz 1 nur die GSBV als Interessenvertretung in
» SBV-losen Betrieben erwähnt, nicht aber die KSBV.
§ 97 Abs. 6 Satz 2 "Satz 1 gilt entsprechend für die Konzern-SBV"
spricht doch der Konzern-SBV auch die Zuständigkeit zu>
Ich hab das jedenfalls immer so behauptet.
Liebe Grüße
Paul