Neuwahl verzwickt (Wahlen)

Paul, Hamburg, Thursday, 20.02.2014, 12:18 (vor 3741 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ich bin gerade verwirrt.

» so ganz eindeutig scheint die Frage, ob eine KSBV eine Wahl einleiten darf,
» nicht geklärt zu sein.
da § 97 Abs. 6 Satz 1 nur die GSBV als Interessenvertretung in
» SBV-losen Betrieben erwähnt, nicht aber die KSBV.

§ 97 Abs. 6 Satz 2 "Satz 1 gilt entsprechend für die Konzern-SBV"

spricht doch der Konzern-SBV auch die Zuständigkeit zu>
Ich hab das jedenfalls immer so behauptet.

Liebe Grüße
Paul


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