Anspruch vor Ruhephase ATZ (Zusatzurlaub)

WoBi, Tuesday, 04.08.2015, 07:33 (vor 3197 Tagen) @ jorgo

Hallo jorgo,

zur Klärung wäre die erste Frage: Auf welcher Grundlage (gesetzliche, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) erfolgt die ATZ. Über die ATZ wurde ein (individueller) Vertrag abgeschlossen. Ist dort oder in der Grundlage der Urlaubanspruch oder Urlaubsabgeltung geregelt. Dann sind diese Regelungen heranzuziehen und zu prüfen.

Nächste Frage ist, ob am 1.4.2016 die Person das Beschäftigungsverhältnis beendet? Meines Erachtens wird das Beschäftigungsverhältnis bis zum 31.3.2017 fortgesetzt. Es ist eine verblockte Altersteilzeit von 2 Jahren. 1 Jahr voll arbeiten, um das 2. Jahr freigestellt zu sein. Beides zu einem reduzierten Entgelt.

Danach kann in das Bundes(Mindest)urlaubsgesetzt geschaut werden mit den Grundsatz: Urlaubsjahr ist Kalenderjahr. Am 1.1. des Jahres besteht voller Urlaubsanspruch. Wird das Beschäftigungsverhältnis bekannter Weise im ersten Halbjahr beendet, kann ein anteiliger Urlaubsanspruch entstehen. Bei Beendigung ab dem 1.7. besteht voller Jahresurlaubsanspruch.

Deine Frage kann nicht mit x Tage beantwortet werden. Nur der Nachteilsausgleich Zusatzurlaub teilt das Schicksal des gesetzlichen Urlaubs.

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Gruß
Wolfgang


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