Anspruch vor Ruhephase ATZ (Zusatzurlaub)
Hallo,
Voller Urlaubsanspruch bei Beginn der Passivphase
http://www.dbv-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/pdf/Voller_Urlaubsanspruch_in_Passivphase1.pdf
Dieses gilt analog für den Zusatzurlaub. Denn auch das BAG hat bereits klar entschieden, die Grundsätze des gesetzl. Urlaubes gelten auch für den Zusatzurlaub, denn auch hier handelt es sich um einen gesetzlichen Urlaub.