Anspruch vor Ruhephase ATZ (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 04.08.2015, 09:38 (vor 3196 Tagen) @ WoBi

Hallo jorgo,

Hallo WoBi


zur Klärung wäre die erste Frage: Auf welcher Grundlage (gesetzliche, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) erfolgt die ATZ. Über die ATZ wurde ein (individueller) Vertrag abgeschlossen. Ist dort oder in der Grundlage der Urlaubanspruch oder Urlaubsabgeltung geregelt. Dann sind diese Regelungen heranzuziehen und zu prüfen.

Tarif- oder arbeitsvertragliche Regelungen können die Vorschriften des § 125 SGB IX nicht ändern. Dieser § ist nicht tarifdisponibel (Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, Düwell,§ 125 Rn 14)


Nächste Frage ist, ob am 1.4.2016 die Person das Beschäftigungsverhältnis beendet? Meines Erachtens wird das Beschäftigungsverhältnis bis zum 31.3.2017 fortgesetzt. Es ist eine verblockte Altersteilzeit von 2 Jahren. 1 Jahr voll arbeiten, um das 2. Jahr freigestellt zu sein. Beides zu einem reduzierten Entgelt.

Es ist bei ATZ-Verträgen grundsätzlich zulässig, den Erholungsurlaub während der Arbeitsphase voll zu geben und ihn dann während der Ruhephase auf Null zu stellen. Diese Gestaltungsmöglichkeit umfasst auch die Möglichkeit des Teilurlaubes im Rahmen der Vorschriften von BurlG und SGB IX im Jahr des Beginns der Ruhephase.

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&Tschüß

Wolfgang


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