Bin ich automatisch KSBV? (Gesamt-Konzern-SBV)

bachmann, Wednesday, 11.11.2015, 10:18 (vor 3102 Tagen) @ albarracin

Guten Abend liebe Freunde,


Hallo,


ich habe ein paar wichtige Fragen und möchte mich ersteinmal vorstellen.

Ich bin 30 Jahre alt und seit Dezember 2014 Schwerbehindertenvertreter und seit Januar 2015 Gesamtschwerbehindertenvertreter.

GSBV für was ?


Unsere Firma hat 3 Firmensitze in Deutschland. 2x GmbH und 1x Holding.

In der ersten GmbH, in der ich arbeite, vertrete ich die Interessen von 12 Schwerbehinderten Mitarbeitern.
In der anderen GmbH vertritt ein anderer die Interessen von 8 schwerbehinderten Mitarbeitern.
In der Holding gibt es keine SBV, da nur 3 schwerbehinderte Mitarbeiter vorhanden sind.

Im Januar haben wir (SBV) darüber abgestimmt, dass ich das Amt der GSBV übernehmen werde.

Wer hat mit wem für was "abgestimmt" ??? Du und Dein Kollege konnten im Januar gar nichts "abstimmen", da jeder für seine GmbH alleinverantwortlich war und es für die gemeinsame Holding nach Deinen Angaben noch keine BR-Struktur (KBR) gab.


Seit Anfang November 2015 wurde ein Konzernbetriebsrat gewählt.

Erst mit der Konstituierung des KBR kann (und muß) eine KSBV gewählt werden.


Meine Fragen dazu lauten:
1. Bin ich jetzt automatisch KSBV?

Nein, für die KSBV gibt es keinen Automatismus im Gesetz (im Gegensatz zu GSBV). Insbesondere ist die "Einigung" mit der anderen SBV vom Januar mangels Rechtsgrundlage und wegen schweren Formfehlern (GSBV) wohl tendenziell nichtig.

2. wenn ja, wie wird darüber entschieden? (Wahl?)

Wahl der KSBV ist zwingend. Steht auch im Gesetz ( § 97 Abs. 2 Satz 1 SGB IX)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__97.html
Gibt es nur zwei wahlberechtigte SBVen im Konzern, können sich diese formlos verständigen.

3. Wen muss ich darüber informieren?

Über die Wahl der KSBV muß die Geschäftsführung der Holding sowie der KBR informiert werden.

4. Muss ich eine offizielle Wahl organisieren?

s. unter 2.

5. Welche Aufgaben habe ich und für wen bin ich zuständig?

Steht im § 97 Abs. 6 SGB IX

6. Bei welchen Sitzungen darf ich ab sofort noch teilnehmen?

Die KSBV nimmt auf Konzernebene an den Sitzungen des KBR, seiner Ausschüsse und an Besprechungen des KBR mit dem AG teil.

7. Kann ich freigestellt werden?

Bei 23 (!) insgesamt zu vertretenden sbM ??? Die Schwellen des § 96 Abs. 4 SGB IX gelten auch für KSBV


Ich würde mich auf jede hilfreiche Antwort freuen und bedanke mich schonmal im voraus.

Liebe Grüße


Hallo und danke für deine Antwort.


Mein SBV Kollege aus der einen GmbH und ich SBV aus der anderen GmbH haben uns darüber geeinigt, dass ich das Amt des GSBV übernehmen werde und er den stellv. GSBV.
Dazu hat er eine einvernehmliche schriftliche Erklärung abgegeben.
Ist das so rechtens und gültig?

Jetzt seit Januar 15 wurde eine KBR gewählt und die konstituierende Sitzung gehalten.
Muss ich nun als GSBV mit meinem stellv. GSBV eine Wahl zum KSBV organisieren oder wie muss ich vorgehen?

Danke nochmals


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