Bin ich automatisch KSBV? (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 15.11.2015, 16:14 (vor 3098 Tagen) @ bachmann

Hallo und danke für deine Antwort.

Bitte sehr

Mein SBV Kollege aus der einen GmbH und ich SBV aus der anderen GmbH haben uns darüber geeinigt, dass ich das Amt des GSBV übernehmen werde und er den stellv. GSBV.
Dazu hat er eine einvernehmliche schriftliche Erklärung abgegeben.
Ist das so rechtens und gültig?

Höchstwahrscheinlich aufgrund Deiner (unvollständigen) Erklärungen nicht.
Eine GSBV kann es nur geben, wenn es auf derselben Ebene parallel einen GBR gibt.
Für zwei GmbHs unterhalb einer Holding kann es normalerweise keinen GBR geben, da ein GBR idR nur gebildet werden kann für Betriebe innerhalb eines Unternehmens, wenn diese mehrere BR-Gremien haben.
Du solltest dich mal unbedingt mit der betriebsverfassungsrechtlichen Begrifflichkeit von "Betrieb", "Unternehmen" und "Konzern" auseinandersetzen


Jetzt seit Januar 15 wurde eine KBR gewählt und die konstituierende Sitzung gehalten.

Was denn nun ? Im ersten Posting hast Du was von November 2015 zur Bildung des KBR geschrieben ?

Muss ich nun als GSBV mit meinem stellv. GSBV eine Wahl zum KSBV organisieren oder wie muss ich vorgehen?

Wenn ein KBR gebildet wurde, muß auch eine KSBV für dieselbe betriebliche Ebene gebildet werden. Gibt es nur zwei Wahlberechtigte für die KSBV, müssen sich diese verständigen, ansonsten muß gewählt werden.


Danke nochmals

Bitte sehr. Ich hoffe, du hast das Seminar für Stufenvertretungen schon ausgesucht ?

--
&Tschüß

Wolfgang


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