Dienstreise als GSBV (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 01.12.2015, 14:56 (vor 3075 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo Jörg_2908,

Frage zum Mittwoch. Wurden an diesem Tag Tätigkeiten der GSBV ausgeführt oder war es z.B. ein Rückreisetag. Die Rückreise hätte auch am nächsten Arbeitstag und nicht in der Freizeit (Ausgleichtag) erfolgen können. Du hast am Mittwoch X-Stunden für die GSBV notwendiger weise (also nicht verschiebbar) gearbeitet und nun verlangst du dafür einen Freizeitausgleich von X-Stunden für einen anderen Arbeitstag, wie es z.B. die Arbeitszeitvereinbarung für Gleitzeit vorsieht. Wenn der Arbeitgeber die für die ehrenamtliche Tätigkeit ablehnt, hat er diese Zeit wie geleistet Arbeitszeit z.B. angeordnete Arbeit zusätzlich zu Vergüten. Bedenke immer, dass du wegen dem Ehrenamt nicht bevorzugt, noch benachteiligt werden darfst.
Grundsätzlicher Hinweis: Die ehrenamtliche Arbeit sollte in der Normalarbeitszeit erfolgen. Ausnahmen sind vorgesehen.

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Gruß
Wolfgang


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