Dienstreise als GSBV (Allgemeines)

Heinrich, Tuesday, 01.12.2015, 17:13 (vor 3075 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo,

Du bist Stellvertreter, also kommst Du idR nur ins Mandat im Rahmen der Verhinderungsvertretung. Ausnahme nur, wenn die Ausnahme gem. § 95 SGB IX, also > 100 Schwbs zutrifft. Dieses gilt auch für ggf. anfallende Mandats DR. Die Verhinderung stellt die Vertrauensperson fest.

Diesen Hinweis, weil Du ja erwähnst, dass Du stv.GSBV bist.


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